Statut von Cervim - Artikel 8
Die Organe von Cervim sind:
a) Der Vorstand
b) Der Technisch-Wissenschaftliche Ausschuss
c) Der Abschlussprüfer
Die in den Buchstaben a), b) c) genannten Stellen bleiben drei Jahre im Amt und auf jeden Fall bis zur Installation der neuen Stellen, um die volle Funktionalität der Stelle sicherzustellen.