Für jede Weinprobe muss der beantragende Betrieb durch Kurier und/oder durch die Post
bis spätestens 11. Juni 2011 folgendes Material an 19° CONCORSO CERVIM - c/o Cave des Onze Communes - Loc. Urbains, 3 - 11010 Aymavilles (AO) - Italien schicken:
a) das Teilnahmegesuch muss obligatorisch auf dem Internet-Site www.cervim.org ausgefüllt und anschließend unterzeichnet und im Original an das Sekretariat des CERVIM gesandt werden (Loc. Teppe, 27 - 11020 Quart (AO) - Tel. 0039 0165 775792 - Fax 0039 0165 771925). Sollte es jemandem nicht möglich sein, eine Online-Anmeldung vorzunehmen, können die Anmeldeunterlagen im Sekretariat in Papierform angefordert werden;
b) 3 Etikette und eventuelle Gegenetikette, die mit denen auf den am Wettbewerb teilnehmenden Weinflaschen identisch sind, und nach Möglichkeit Unterlagen, Illustrationen und technische Beschreibungen;
c) eine Kopie des Belegs der Überweisung in Höhe von Euro 50,00 für die erste sowie Euro 40,00 für jede weitere angemeldete Weinsorte, als Organisationskostenerstattung. Für die Überweisung gilt folgende Bankverbindung: Unicredit Banca, Filiale Aosta, IBAN: IT/28/U/02008/01201/000060043906, CIN U – BIC UNCRIT2T; Kontoinhaber: CERVIM.
Auf dem Überweisungsformular müssen die Firmenbezeichnung des teilnehmenden Betriebes und der Grund der Geldüberweisung „19° Concorso Internazionale Vini di Montagna“ deutlich angegeben werden (die Bankgebühren gehen vollständig zulasten des Absenders). Die Weine jener Betriebe, welche die Einschreibegebühr nicht bezahlt haben, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
d) 6 vollständig etikettierte Flaschen aus derselben Partie und alle zusammen in einem Karton verpackt. Der Flascheninhalt muss 0,750 Liter bzw. - nur im Falle von Süß- und Likörweinen - 0,500 oder 0,375 Litern betragen.
Der Karton muss deutlich die Aufschrift “CAMPIONE NON COMMERCIALE” (Warenmuster - keine Handelsware) tragen und an die Adresse „19° CONCORSO CERVIM – c/o Cave des Onze Communes – Loc. Urbains, 3 - 11010 Aymavilles (AO) – Italien” geschickt werden;
e) der Probenentnahmebericht: während der Online-Anmeldung wird automatisch ein
Formular erstellt, das ausgefüllt und von dem Beamten, der für die Probenentnahme im Keller zuständig ist, oder vom Firmeninhaber in Form einer Selbstbescheinigung, unterzeichnet werden muss. Das Unternehmen verpflichtet sich, dem mit der Probenentnahme beauftragten Personal den Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu gestatten.
f) die Analysenbescheinigung, die auch vom Kellereilabor ausgestellt werden kann und mindestens folgende Angaben enthalten muss:
- Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20° C;
- reduzierende Zucker g/l;
- Gesamtsäuregehalt in g/l, als Weinsäure oder Schwefelsäure angegeben;
- Gesamtschwefeldioxid;
- freies Schwefeldioxid;
- Druck (im Falle von Schaumweinen);
- flüchtiger Säuregehalt in Promille.
In der Bescheinigung müssen der Name des Betriebs und der des teilnehmenden Weines sowie alle zur Identifizierung der Weinprobe nützlichen Informationen enthalten sein. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, eigene Vergleichs- und Kontrollanalysen durchführen zu lassen;
g) für die DOC-Weine wird die von der zuständigen Behörde auszustellende Eignungsbescheinigung gewünscht. Diesem Dokument sind vom Unternehmen ein Informationsschreiben und die vom gesetzlichen Vertreter der Firma gebührenderweise unterzeichnete und gestempelte Zustimmung, gemäß der Gesetzesverordnung 196/2003, beizufügen. Auch im Falle von Zusendung mehrerer Proben genügen ein Informationsschreiben und eine Zustimmung, gemäß der Gesetzesverordnung 196/2003. Es wird darum gebeten, die Unterlagen zusammen mit den Weinproben in einem Paket zu übersenden.