Für jede Weinprobe muss der teilnehmende Betrieb mit Kurier und/oder durch die Post bis spätestens 6. Juni 2008 an die Adresse 16° CONCORSO CERVIM - c/o Cave des Onze Communes - Loc. Urbains, 3 - 11010 Aymavilles (AO) – Italien folgendes Material zukommen lassen:
a) den vollständig ausgefüllten und vom Betriebsleiter unterzeichneten Teilnahmeantrag. Man benütze das beiliegende Formular, das man sich auch beim Sekretariat des CERVIM (Loc. Teppe, 27 - I-11020 Quart (AO) - Tel 0039/0165775792 Fax 0039/0165771925) oder direkt im Internet unter www.cervim.org besorgen kann.
b) 3 Etikette und eventuelle Kontrolletikette, wie sie auf den am Wettbewerb teilnehmenden Weinflaschen erscheinen, und, wenn möglich, Unterlagen, Bilder und beschreibende technische Karten;
c) den Überweisungsbeleg der Einzahlung von 30,00 e + MwSt. 20% (Gesamtbetrag 36,00 e) für jede Weinsorte als Organisationskostenerstattung.
Für die Geldüberweisung sind folgende Bankverbindungen zu benutzen: Unicredit Private Banking Zweigstelle von Aosta ABI 03223 CAB 01200 c/c CIN O - BIC UNCRIT2T – IBAN IT/50/O/03223/01200/000060043906; Kontoinhaber: CERVIM. Auf der Überweisung müssen der Firmenname des teilnehmenden Betriebs und der Zahlungszweck „16° Concorso Internazionale Vini di Montagna“ deutlich genannt werden (eventuelle Bankgebühren zulasten des Absenders). Vom Wettbewerb ausgeschlossen werden die Weine jener Betriebe, welche die Einschreibegebühr nicht gezahlt haben.
d) 6 vollständig etikettierte und im gleichen Karton verpackte Flaschen aus der gleichen Weinpartie. Ihr Fassungsvermögen soll von 0,750 Litern oder, nur im Falle von Süß- und Likörweinen, von 0,500 oder 0,375 Litern sein.
Auf den Weinkarton muss deutlich geschrieben werden: “CAMPIONE NON COMMERCIALE” (Warenmuster außer Handel), geschickt an die Adresse „16° CONCORSO CERVIM – c/o Cave des Onze Communes – Loc. Urbains, 3 - 11010 Aymavilles (AO) – Italien”;
e) das Entnahmeprotokoll (beiliegendes Formular, das man sich auch beim Sekretariat vom CERVIM besorgen kann) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, wo die teilnehmende Firma ihren Sitz hat. Der Betrieb verpflichtet sich, dem mit der Weinprobenentnahme betrauten Personal Eintritt in seine Räumlichkeiten zu gewähren.
f) die Analysenbescheinigung, die auch vom Kellereilabor ausgestellt werden kann und mindestens folgende Angaben beinhalten muss:
- Alkoholwert bei einer Temperatur von 20° C;
- Reduktionszucker g/l;
- sämtlichen Säuregehalt in g/l, als Weinsäure oder Schwefelsäure angegeben;
- sämtliches Schwefeldioxid;
- freies Schwefeldioxid;
- Druck (im Falle von Schaumweinen);
- flüchtigen Säuregehalt pro mille.
In der Bescheinigung müssen außerdem der Name des Betriebs und des teilnehmenden Weines und alle zur Identifizierung der Weinprobe nützlichen Informationen stehen. Das Verwaltungskomitee behält sich das Recht vor, eigene Vergleichs- und Kontrollanalysen durchführen zu lassen.
g) für die Weine mit Herkunftsbezeichnung das Schreiben der zuständigen Behörde zur Bestätigung der Herkunft und der Bezeichnung des Weines.
Zusammen mit dem oben aufgelisteten Material muss der Betrieb das Informationsschreiben und die Erlaubnis zur Verwendung der Personaldaten (laut Rechtsverordnung 196/2003) mit Stempel und Unterschrift des legalen Vertreters des Betriebs einsenden. Wenn man mehrere Weinproben schickt, genügt ein einziges Exemplar des Informationsschreibens und der Erlaubnis zur Verwendung der Personaldaten. Das Informationsmaterial und die Weinproben sollen in einem einzigen Karton versandt werden.